Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine Gesellschaftsform, die ausschließlich Angehörigen der freien Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung offensteht. Sie wurde 1995 durch das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) in Deutschland eingeführt und schließt eine Lücke zwischen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und den Kapitalgesellschaften. Im Gegensatz zu Handels- und Kapitalgesellschaften ist die PartG nicht im Handelsregister, sondern im Partnerschaftsregister (PR) eingetragen, das ebenfalls bei den zuständigen Amtsgerichten geführt wird.

Hinweis zum Register: Die PartG ist im Partnerschaftsregister (PR) eingetragen – nicht im Handelsregister (HRA oder HRB). Die Registernummer beginnt mit „PR", zum Beispiel „PR 1234 Frankfurt am Main". Das Partnerschaftsregister ist öffentlich zugänglich und wird wie das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht geführt.

Was steht im Partnerschaftsregisterauszug?

Der PR-Auszug einer Partnerschaftsgesellschaft enthält alle amtlich eingetragenen Angaben. Dazu gehören insbesondere:

  • Name der Partnerschaft: Der eingetragene Name mit dem zwingend zu führenden Zusatz „Partnerschaft", „und Partner", „und Partnerinnen" oder der entsprechenden Abkürzung (z. B. „Müller & Partner Rechtsanwälte")
  • Sitz der Partnerschaft: Eingetragener Sitz mit Gemeinde und Amtsgerichtsbezirk
  • Gegenstand der Partnerschaft: Die ausgeübten freien Berufe und der Aufgabenbereich der Partnerschaft
  • Partner: Namen aller Partner mit Berufsbezeichnung und Wohnort sowie ihre jeweilige Vertretungsbefugnis
  • Vertretungsregelung: Ob Einzelvertretung oder Gesamtvertretung gilt
  • Prokuristen: Namen eingetragener Prokuristen, soweit bestellt
  • PartG mbB-Vermerk: Bei einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung ist der entsprechende Zusatz eingetragen
  • Historische Eintragungen: Beim chronologischen Abdruck alle Änderungen seit Gründung – Partnerwechsel, Namensänderungen, Sitzverlegungen

PartG und PartG mbB: Haftungsunterschiede

Seit 2013 gibt es neben der klassischen PartG die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB). Der wesentliche Unterschied liegt in der Haftung für berufliche Fehler:

  • PartG (klassisch): Alle Partner haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Partnerschaft. Für berufliche Fehler haftet zudem derjenige Partner persönlich, der die Leistung erbracht hat.
  • PartG mbB: Die Haftung für Ansprüche aus fehlerhafter Berufsausübung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – vorausgesetzt, die Partnerschaft unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung in gesetzlich vorgeschriebener Mindesthöhe. Partner haften mit ihrem Privatvermögen nur noch für allgemeine Verbindlichkeiten.

Aus dem Partnerschaftsregister ist ersichtlich, ob es sich um eine klassische PartG oder eine PartG mbB handelt, da der Haftungsbeschränkungszusatz zwingend im Namen und im Register erscheinen muss.

Registerarten im Überblick:
PR: PartG, PartG mbB (Partnerschaftsgesellschaften der freien Berufe)
HRB: GmbH, UG, AG, SE, KGaA (Kapitalgesellschaften)
HRA: KG, OHG, e.K. (Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute)
GsR: eGbR (eingetragene GbR seit 1. Januar 2024)

Wer darf eine Partnerschaftsgesellschaft gründen?

Die PartG steht ausschließlich natürlichen Personen offen, die einen freien Beruf im Sinne des § 1 Abs. 2 PartGG ausüben. Das Gesetz nennt exemplarisch folgende freie Berufe:

  • Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer
  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Psychologen
  • Architekten, Stadtplaner, Vermessungsingenieure
  • Beratende Ingenieure und Sachverständige
  • Journalisten, Dolmetscher, Lotsen

Wichtig: Juristische Personen (GmbH, AG) können keine Gesellschafter einer PartG werden. Auch Gewerbetreibende sind ausgeschlossen – die PartG ist ausdrücklich auf nicht-gewerbliche Tätigkeiten der freien Berufe beschränkt.

Namensführung der Partnerschaftsgesellschaft

Der Name einer PartG muss nach § 2 PartGG zwingend den Namen mindestens eines Partners enthalten sowie den Zusatz „Partnerschaft" oder „und Partner(innen)" in einer Kurzform. Gebräuchliche Formen sind zum Beispiel:

  • „Schmidt & Müller Partnerschaft von Rechtsanwälten"
  • „Dr. Weber und Partner Steuerberater"
  • „Fischer Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB"

Im Gegensatz zur GmbH oder AG dürfen bei einer PartG auch Fantasienamen oder reine Sachbezeichnungen als Firmenzusatz verwendet werden – allerdings nur in Verbindung mit dem Partnernamen und dem Rechtsformzusatz.

Wofür wird ein Partnerschaftsregisterauszug benötigt?

In der rechtlichen und unternehmerischen Praxis ist der PR-Auszug das maßgebliche Dokument zum Nachweis der Existenz und Vertretungsbefugnis einer PartG. Typische Anforderungsgründe sind:

  • Mandatsverhältnisse: Mandanten großer Kanzleien oder Beratungsgesellschaften verlangen den Registerauszug als Nachweis der ordnungsgemäßen Eintragung und zur Identifikation der vertretungsberechtigten Partner.
  • Kreditanträge: Banken und Kreditinstitute prüfen anhand des aktuellen PR-Auszugs die Partnerstruktur, die Vertretungsbefugnis und die Rechtsform der Gesellschaft.
  • Öffentliche Ausschreibungen: Vergabestellen fordern den Partnerschaftsregisterauszug als Eignungsnachweis an – häufig nicht älter als drei bis sechs Monate.
  • Notarielle Beurkundungen: Bei Grundstücksgeschäften, gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen oder der Aufnahme neuer Partner benötigt der Notar den aktuellen Registerauszug.
  • Due-Diligence-Prüfungen: Bei der Prüfung einer Kooperation oder Übernahme einer Kanzlei oder Beratungsgesellschaft gehört der chronologische PR-Auszug zur rechtlichen Standarddokumentation.
  • Berufsaufsicht: Berufsständische Kammern (z. B. Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer) können den aktuellen Registerauszug im Rahmen von Aufsichtsverfahren oder Zulassungsprüfungen anfordern.

Aktueller vs. chronologischer Abdruck bei der PartG

Beim Anfordern eines Partnerschaftsregisterauszugs stehen zwei Varianten zur Wahl:

  • Aktueller Abdruck (12,90 € inkl. MwSt.): Zeigt den aktuell eingetragenen Registerstand – also die derzeitigen Partner, die Vertretungsregelung und den Gesellschaftsgegenstand. Ausreichend für Vertragsabschlüsse, Kreditanträge und Ausschreibungen.
  • Chronologischer Abdruck (14,90 € inkl. MwSt.): Dokumentiert die vollständige Registerhistorie der Partnerschaft seit ihrer Gründung, einschließlich aller Partnerwechsel, Namensänderungen und Sitzverlegungen. Besonders relevant für Due-Diligence-Prüfungen und die Nachverfolgung der Gesellschaftsgeschichte.

Ablauf: So erhalten Sie den Partnerschaftsregisterauszug

  1. Namen der Partnerschaft eingeben: Geben Sie auf unserer Startseite den Namen der Partnerschaftsgesellschaft ein. Unsere Autocomplete-Funktion zeigt passende Einträge aus dem Partnerschaftsregister an.
  2. Registernummer bestätigen: Prüfen Sie die vorgeschlagene PR-Nummer und das zuständige Amtsgericht.
  3. Auszugstyp wählen: Wählen Sie zwischen aktuellem Abdruck (12,90 € inkl. MwSt.) und chronologischem Abdruck (14,90 € inkl. MwSt.).
  4. Sicher bezahlen: Einmalige Zahlung per Kreditkarte – kein Abonnement, keine Folgekosten.
  5. PDF per E-Mail erhalten: Wir rufen das Dokument offiziell aus dem Registerportal ab und stellen es Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten als PDF per E-Mail zu.

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Aktueller oder chronologischer PR-Abdruck – schnell und unkompliziert per E-Mail.

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Häufige Fragen – Partnerschaftsregisterauszug PartG

Was steht im Partnerschaftsregisterauszug einer PartG? +
Der PR-Auszug einer PartG enthält den Namen der Partnerschaft, ihren Sitz, den Gegenstand (ausgeübte freie Berufe), alle eingetragenen Partner mit Berufsbezeichnung und Wohnort sowie die Vertretungsregelung. Bei einer PartG mbB ist zusätzlich der Haftungsbeschränkungszusatz vermerkt. Der chronologische Abdruck zeigt die vollständige Registerhistorie mit allen Änderungen.
In welchem Register ist eine PartG eingetragen? +
Eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist im Partnerschaftsregister (PR) eingetragen, das beim zuständigen Amtsgericht geführt wird. Die Registernummer beginnt mit „PR". Das Partnerschaftsregister ist öffentlich zugänglich und vom Handelsregister (HRA/HRB) getrennt.
Was ist der Unterschied zwischen PartG und PartG mbB? +
Bei der klassischen PartG haften alle Partner persönlich und unbeschränkt. Die PartG mbB (mit beschränkter Berufshaftung) begrenzt die Haftung für Fehler aus der Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen – vorausgesetzt, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung besteht. Der mbB-Zusatz ist zwingend im Namen und im Partnerschaftsregister einzutragen.
Wer darf eine Partnerschaftsgesellschaft gründen? +
Nur natürliche Personen, die einen freien Beruf ausüben (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten). Juristische Personen und Gewerbetreibende sind ausgeschlossen. Mindestens zwei Partner müssen an der Gründung beteiligt sein.
Wofür brauche ich einen Partnerschaftsregisterauszug? +
Ein PR-Auszug wird benötigt bei Kreditanträgen, notariellen Beurkundungen, öffentlichen Ausschreibungen, Due-Diligence-Prüfungen und bei berufsständischen Zulassungsverfahren. Er belegt die Existenz der Partnerschaft und weist die vertretungsberechtigten Partner nach.
Was kostet ein Partnerschaftsregisterauszug? +
Aktueller Abdruck: 12,90 € inkl. MwSt. Chronologischer Abdruck: 14,90 € inkl. MwSt. Alle Preise sind Einmalzahlungen ohne Abonnement oder Folgekosten.
Wie schnell erhalte ich den Auszug? +
In der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten nach Zahlungseingang. Wir rufen das Dokument direkt aus dem Registerportal ab und stellen es Ihnen als PDF per E-Mail zu.