Die Societas Europaea (SE) ist die europäische Aktiengesellschaft – eine supranationale Kapitalgesellschaft, die auf einer Verordnung der Europäischen Union beruht (Verordnung (EG) Nr. 2157/2001, kurz: SE-Verordnung). In Deutschland ist die SE seit 2004 zugelassen und erfreut sich besonders bei internationalen Konzernen, börsennotierten Unternehmen und Gesellschaften mit grenzüberschreitenden Aktivitäten großer Beliebtheit. Der Handelsregisterauszug einer SE wird – wie bei der Aktiengesellschaft – im Handelsregister Abteilung B (HRB) geführt.
Was steht im Handelsregisterauszug einer SE?
Der HRB-Auszug einer Societas Europaea enthält alle amtlich eingetragenen Angaben zur Gesellschaft. Dazu gehören insbesondere:
- Firma der Gesellschaft: Der eingetragene Name mit dem zwingend zu führenden Zusatz „SE" (z. B. „Muster Holding SE")
- Sitz der Gesellschaft: Eingetragener Satzungssitz mit Gemeinde und Amtsgerichtsbezirk
- Grundkapital: Das eingetragene Grundkapital (Mindest: 120.000 €) sowie der Nennbetrag der Aktien, sofern Nennbetragsaktien ausgegeben wurden
- Leitungsorgan: Je nach gewähltem Führungsmodell: Mitglieder des Vorstands (dualistisches Modell) oder des Verwaltungsrats (monistisches Modell) mit Angabe der Vertretungsbefugnis
- Unternehmensgegenstand: Der im Statut (Satzung) festgelegte Unternehmenszweck
- Prokuristen: Namen eingetragener Prokuristen und Art der Prokura
- Historische Eintragungen: Beim chronologischen Abdruck sind alle Änderungen seit Gründung, inklusive Kapitalerhöhungen und Organwechsel, dokumentiert
Für Geschäftspartner, Investoren und Behörden ist der Registerauszug einer SE das maßgebliche Dokument zur Feststellung der Vertretungsbefugnis und der rechtlichen Existenz der Gesellschaft.
SE im Handelsregister: Registerart und Registernummer
Eine Societas Europaea wird in Deutschland ausnahmslos im Handelsregister Abteilung B (HRB) geführt. Die Registernummer setzt sich zusammen aus dem Kürzel „HRB", der laufenden Nummer und dem Kürzel des zuständigen Registergerichts – beispielsweise „HRB 200001 München" oder „HRB 175432 Berlin (Charlottenburg)".
Das zuständige Registergericht richtet sich nach dem eingetragenen Satzungssitz der SE. Da große Unternehmen häufig mehrere Standorte betreiben, ist für die Registereintragung ausschließlich der Satzungssitz maßgeblich, nicht der tatsächliche Verwaltungssitz.
HRB: GmbH, UG, AG, SE, KGaA (Kapitalgesellschaften)
HRA: KG, OHG, e.K. (Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute)
PR: PartG, PartG mbB (Partnerschaftsgesellschaften)
GsR: eGbR (eingetragene GbR seit 1. Januar 2024)
SE vs. AG: Die wesentlichen Unterschiede
Obwohl SE und AG strukturell ähnlich sind, gibt es entscheidende Unterschiede:
- Rechtsgrundlage: Die AG richtet sich nach deutschem Aktiengesetz (AktG); die SE basiert auf der europäischen SE-Verordnung (SE-VO) sowie ergänzend auf dem deutschen SE-Ausführungsgesetz (SEAG).
- Mindestkapital: Das Mindestgrundkapital der SE beträgt 120.000 €; bei der deutschen AG sind es 50.000 €.
- Führungsstruktur: Die SE ermöglicht neben dem klassischen dualistischen Modell (Vorstand + Aufsichtsrat) auch das monistische Modell mit einem Verwaltungsrat, der sowohl Leitungs- als auch Überwachungsfunktionen übernimmt.
- Sitzverlegung: Eine SE kann ihren Satzungssitz innerhalb der EU verlegen, ohne aufgelöst zu werden. Eine deutsche AG kann dies nicht ohne Formwechsel oder Verschmelzung.
- Gründungsvoraussetzungen: Die SE kann nicht neu aus dem Nichts gegründet werden. Sie entsteht durch Umwandlung einer AG, Verschmelzung mehrerer Gesellschaften aus verschiedenen EU-Staaten, Gründung einer Holding-SE oder als Tochter-SE – stets mit einem grenzüberschreitenden Element.
- Mitbestimmung: Die SE unterliegt besonderen Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung, die durch Verhandlungen zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretern festgelegt werden (SE-Beteiligungsgesetz, SEBG).
Führungsmodelle der SE: Dualistisch und monistisch
Die SE bietet als einzige Kapitalgesellschaft im deutschen Recht die Wahl zwischen zwei Führungsmodellen:
- Dualistisches Modell: Entspricht der klassischen deutschen AG mit Vorstand (Leitungsorgan) und Aufsichtsrat (Überwachungsorgan). Vorstand und Aufsichtsrat sind personell getrennt. Die Mitglieder beider Organe sind im Handelsregister eingetragen.
- Monistisches Modell: Ein einheitlicher Verwaltungsrat übernimmt sowohl die Leitung als auch die Überwachung der Gesellschaft. Aus dem Verwaltungsrat können ein oder mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt werden. Dieses Modell orientiert sich an angelsächsischen Corporate-Governance-Strukturen (Board-Modell).
Aus dem Handelsregisterauszug geht hervor, welches Modell die jeweilige SE gewählt hat, wer dem Leitungsorgan angehört und welche Vertretungsbefugnis besteht.
Wofür wird ein HRB-Auszug einer SE benötigt?
In der unternehmerischen und juristischen Praxis wird der Registerauszug einer SE in zahlreichen Situationen verlangt:
- Grenzüberschreitende Geschäfte: Im europäischen Geschäftsverkehr belegt der SE-Auszug die Rechtsfähigkeit und die Vertretungsbefugnis gegenüber ausländischen Vertragspartnern und Behörden.
- Kreditanträge und Finanzierungen: Banken prüfen anhand des aktuellen Registerauszugs die Zeichnungsberechtigten sowie das eingetragene Grundkapital.
- Notarielle Beurkundungen: Bei Grundstücksgeschäften, Anteilsübertragungen oder gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen benötigt der Notar einen aktuellen Registerauszug.
- Öffentliche Ausschreibungen: Vergabestellen fordern den Registerauszug als Eignungsnachweis, häufig nicht älter als drei bis sechs Monate.
- Due-Diligence-Prüfungen: Bei Unternehmenstransaktionen gehört der aktuelle und chronologische Registerauszug zur rechtlichen Standardprüfung.
- Sitzverlegung innerhalb der EU: Vor und nach einer Sitzverlegung sind Registerauszüge aus beiden betroffenen Ländern erforderlich, um den Übergang rechtssicher zu dokumentieren.
- Behördliche Anmeldungen: Bei Anmeldungen zu Behörden, Zollangelegenheiten oder Genehmigungsverfahren wird die Unternehmensidentität durch den Registerauszug nachgewiesen.
Aktueller vs. chronologischer Abdruck bei der SE
Beim Anfordern eines Registerauszugs stehen zwei Varianten zur Wahl:
- Aktueller Abdruck (12,90 € inkl. MwSt.): Zeigt den aktuellen Registerstand – also die derzeit eingetragenen Organmitglieder, das Grundkapital und die Vertretungsregelung. Ausreichend für Vertragsabschlüsse, Kreditanträge und Ausschreibungen.
- Chronologischer Abdruck (14,90 € inkl. MwSt.): Dokumentiert die gesamte Registerhistorie der SE mit allen Eintragungen und Änderungen seit Gründung. Besonders relevant für Due-Diligence-Prüfungen, die Nachverfolgung von Organwechseln, Kapitalmaßnahmen oder früheren Sitzverlegungen.
Ablauf: So erhalten Sie den Registerauszug einer SE
- Firmennamen eingeben: Geben Sie auf unserer Startseite den Namen der SE ein. Unsere Autocomplete-Funktion zeigt passende Unternehmen an.
- Registernummer bestätigen: Prüfen Sie die vorgeschlagene HRB-Nummer und das zuständige Amtsgericht.
- Auszugstyp wählen: Wählen Sie zwischen aktuellem Abdruck (12,90 € inkl. MwSt.) und chronologischem Abdruck (14,90 € inkl. MwSt.).
- Sicher bezahlen: Einmalige Zahlung per Kreditkarte – kein Abonnement, keine Folgekosten.
- PDF per E-Mail erhalten: Wir rufen das Dokument offiziell aus dem Registerportal ab und stellen es Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 15 Minuten als PDF per E-Mail zu.
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